SCHOCK Brandschutz
Für öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungen, Betriebe etc. verlangen die Landesbauordnungen, dass in Flure, Treppenhäuser usw. Feuerschutzabschlüsse eingesetzt werden.
Die Feuerschutzabschlüsse sind gemäß der Bauordnung der Länder überwachungspflichtige Bauteile und dürfen nur von autorisierten Betrieben, wie auch wir einer sind, hergestellt werden. Die bauaufsichtlich zugelasssenen Bauteile sind an dem Übereinstimmungskennzeichen (Ü-Zeichen) zu erkennen.
Übersicht unserer Brand- und Rauchschutzelemente in Aluminium:
T30-1 - und T30-2 - Türen
T60-1 - und T60-2 - Türen
T90-1 - und T90-2 - Türen
F30 - und G30 - Wandelemente
F90 - Wandelemente
F30 - und G30 - bewegliche, selbstschließende Brandschutzverglasung
F30 - und G30 - Vertikalfassaden
F30 - und G30 - Lichtdächer
RS-1 - und RS-2 - Türen
Übersicht unserer Brand- und Rauchschutzelemente in Stahl:
T30-1 - und T30-2 - Türen
T90-1 - und T90-2 - Türen
F30 - und G30 - Wandelemente
F90 - und G90 - Wandelemente
F30 - und G30 - Vertikalfassaden
RS-1 - und RS-2 - Türen
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